Hundeführerschein

Ich bin durch das Veterinäramt Diepholz als anerkannte Prüferin registriert und somit berechtigt,  gemäß dem Gesetz über das Halten von Hunden ihre Sachkunde zu überprüfen und zu bestätigen. Nach bestandener Prüfung, erhalten Sie ein amtlich, anerkanntes Zertifikat jeweils zu beiden Prüfungsteilen, zur Vorlage bei ihrer Gemeinde.

In Vorbereitung auf die praktische Prüfung kann es sinnvoll sein vorab eine oder mehrere Trainingsstunde in Anspruch zu nehmen, dies ist nicht zwingend erforderlich für die Anmeldung zur Prüfung, kann aber dennoch hilfreich sein, um sich optimal vorbereitet zu fühlen für die Prüfungssituation.

Allgemeine Informationen:
,,Wer einen Hund hält, muss gemäß § 3 NHundG die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über
1. die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
2. das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
3. das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
4. das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
nachzuweisen.“

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Theoretische Prüfung

70
  • Dauer: 45 Minuten
  • 35 Fragen
  • Die Prüfung gilt als bestanden, wenn aus jeder Kategorie mindestens 50% der Fragen (4 von 7) und insgesamt mindesten 70% der Fragen (25 von 35) richtig beantwortet wurden.

Praktische Prüfung

70
  • Dauer: 60 Minuten
  • Urkunde
  • Das Mensch-Hunde Team wird in der Öffentlichkeit, sowie auf dem Hundeplatz auf ein sicheres Führen des Hundes geprüft.